Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Landes- und Gemeinde-Überwachungsgebührenverordnung, LGBl. Nr. 48/1965, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 23/1985, außer Kraft.

(3) Auf besondere Überwachungsdienste vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist die Landes- und Gemeinde-Überwachungsgebührenverordnung weiterhin anzuwenden.