Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einsatz von Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen

Die Überwachungsgebühr nach erhöht sich im Falle, daß für einen besonderen Überwachungsdienst

a) der Einsatz von Dienstfahrzeugen erforderlich war, um S 150,- für jedes Fahrzeug je angefangene halbe Stunde;

b) der Einsatz eines Luftfahrzeuges erforderlich war, für jede angefangene Flugminute um S 300,-.