Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Der Wiener Landwirtschaftskammer wird die Vollziehung der Aufgaben, die dem Landeshauptmann von Wien nach den §§ 6, 16, 18 und 18a des Rebenverkehrsgesetzes 1996 obliegen, übertragen.