Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Besorgung der Angelegenheiten des Bürgermeister-Pensionsgesetzes 1979, LGBl. Nr. 19, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 24/1994, mit Ausnahme des § 13 Abs. 2 und 3 wird für die Gemeinden Moschendorf und Strem der Landesregierung übertragen.