Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Als Landesstraße II. Ordnung wird in Fortführung der L 262 Prebersee Landesstraße die in der Gemeinde Tamsweg liegende Gemeindestraße ab Straßenendkilometer 7,6 +150 bis zur Landesgrenze in einer Länge von ca 3,95 km übernommen.