Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Flagge, Emblem und Kennzeichen

Der Gerichtshof ist berechtigt, seine Flagge, sein Emblem und seine Kennzeichen an seinen Räumlichkeiten, seinen Fahrzeugen oder anderen für amtliche Zwecke benützten Transportmitteln zu führen.