Allgemeine Bestimmungen über Privilegien und Immunitäten des Gerichtshofs
Der Gerichtshof genießt auf dem Gebiet jedes Vertragsstaates jene Privilegien und Immunitäten, die zur Verwirklichung seiner Ziele erforderlich sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Allgemeine Bestimmungen über Privilegien und Immunitäten des Gerichtshofs
Der Gerichtshof genießt auf dem Gebiet jedes Vertragsstaates jene Privilegien und Immunitäten, die zur Verwirklichung seiner Ziele erforderlich sind.