Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ARTIKEL II

Frauen sind unter Gleichberechtigung mit den Männern ohne jede Diskriminierung in alle öffentlich gewählten, auf Grund der innerstaatlichen Gesetzgebung geschaffenen Organe wählbar.

Beachte: Verfassungsbestimmung