ARTIKEL I
Frauen haben unter Gleichberechtigung mit den Männern ohne jede Diskriminierung das Stimmrecht bei allen Wahlen.
Beachte: Verfassungsbestimmung
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ARTIKEL I
Frauen haben unter Gleichberechtigung mit den Männern ohne jede Diskriminierung das Stimmrecht bei allen Wahlen.
Beachte: Verfassungsbestimmung