Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Jeder Mitgliedsstaat der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen, der Europäischen Gemeinschaften oder des Europarats kann diesem Übereinkommen beitreten. Die Beitrittsurkunde wird beim Schweizerischen Bundesrat hinterlegt.