Die Ständige Internationale Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen setzt sich aus den Delegierten aller Vertragsparteien zusammen. Jede Vertragspartei besitzt, unabhängig von der Zahl ihrer Delegierten, eine Stimme.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Ständige Internationale Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen setzt sich aus den Delegierten aller Vertragsparteien zusammen. Jede Vertragspartei besitzt, unabhängig von der Zahl ihrer Delegierten, eine Stimme.