Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anreizmaßnahmen

Jede Vertragspartei beschließt, soweit möglich und sofern angebracht, wirtschaftlich und sozial verträgliche Maßnahmen, die als Anreiz für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt dienen.