Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ÜBERWACHUNG UND BERICHTERSTATTUNG

Jede Vertragspartei überwacht die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Protokoll und erstattet der Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dient, in Zeitabständen, die von dieser festzulegen sind, über die Maßnahmen, die sie zur Durchführung des Protokolls ergriffen hat, Bericht.