Alle Eintragungen in das Zeugnis sind in lateinischen Druckbuchstaben vorzunehmen; sie können außerdem in den Schriftzeichen der Sprache der Behörde geschrieben werden, die das Zeugnis ausstellt.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Alle Eintragungen in das Zeugnis sind in lateinischen Druckbuchstaben vorzunehmen; sie können außerdem in den Schriftzeichen der Sprache der Behörde geschrieben werden, die das Zeugnis ausstellt.