Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Alle Eintragungen in die Formblätter sind in lateinischen Druckbuchstaben vorzunehmen; sie können außerdem in den Schriftzeichen der Sprache geschrieben werden, die bei der Eintragung in das Personenstandsbuch, auf die sie sich beziehen, verwendet worden ist.