Dieses übereinkommen schließt die Erlangung wortgetreuer Abschriften aus Personenstandsbüchern nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Staates nicht aus, in dem der Eintrag vorgenommen oder überschrieben worden ist.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses übereinkommen schließt die Erlangung wortgetreuer Abschriften aus Personenstandsbüchern nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Staates nicht aus, in dem der Eintrag vorgenommen oder überschrieben worden ist.