Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Als erteilt geltende Genehmigung

Ist die Genehmigung eines Mitglieds erforderlich, bevor die Bank eine Handlung, mit Ausnahme einer Handlung nach , vornehmen kann, so gilt sie als erteilt, sofern nicht das Mitglied innerhalb einer bei der Notifizierung der geplanten Handlung an das Mitglied von der Bank gesetzten angemessenen Frist Einspruch erhebt.

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