Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsstellung der Bank

Die Bank besitzt volle Rechtspersönlichkeit und insbesondere die uneingeschränkte Rechtsfähigkeit,

i) Verträge zu schließen,

ii) unbewegliches und bewegliches Vermögen zu erwerben und darüber zu verfügen,

iii) vor Gericht zu stehen und

iv) sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die für ihre Zwecke und Tätigkeiten notwendig oder nützlich sind.

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