Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kapitel VI

Allgemeine Bestimmungen

Geschäftsstellen der Bank

(1) Die Hauptgeschäftsstelle der Bank befindet sich in Peking, Volksrepublik China.

(2) Die Bank kann anderswo Neben- oder Geschäftsstellen errichten.