Kapitel V
Organisation und Geschäftsführung
Aufbau
Die Bank besitzt einen Gouverneursrat, ein Direktorium, einen Präsidenten, einen oder mehrere Vizepräsidenten und alle sonstigen für erforderlich erachteten leitenden und sonstigen Bediensteten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel V
Organisation und Geschäftsführung
Aufbau
Die Bank besitzt einen Gouverneursrat, ein Direktorium, einen Präsidenten, einen oder mehrere Vizepräsidenten und alle sonstigen für erforderlich erachteten leitenden und sonstigen Bediensteten.