Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Dieses Übereinkommen tritt am sechzigsten Tage nach der im vorgesehenen Hinterlegung der vierten Ratifikationsurkunde in Kraft.

Für jeden Signatarstaat, der später ratifiziert, tritt das Übereinkommen am sechzigsten Tage nach dem Tage der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.

Im Falle des Artikels 14 Absatz 2 wird das Übereinkommen am sechzigsten Tage nach dem Tage der Hinterlegung der Annahmeerklärung anwendbar.