Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jeder vertragschließende Staat gibt der Regierung der Niederlande die Behörden bekannt, die zur Erlassung von Unterhaltsentscheidungen und zur Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen zuständig sind.

Die Regierung der Niederlande bringt diese Mitteilungen den anderen vertragschließenden Staaten zur Kenntnis.