Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, die Überweisung der zur Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern zugesprochenen Beträge zu erleichtern.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich, die Überweisung der zur Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern zugesprochenen Beträge zu erleichtern.