Die Parteien stellen sicher, dass alle Verschlusssachen, die sie innerhalb des Geltungsbereichs dieses Übereinkommens intern oder untereinander übermitteln, austauschen oder weitergeben, gemäß angemessen geschützt werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Parteien stellen sicher, dass alle Verschlusssachen, die sie innerhalb des Geltungsbereichs dieses Übereinkommens intern oder untereinander übermitteln, austauschen oder weitergeben, gemäß angemessen geschützt werden.