Die Zulassung erhalten und behalten nur Organisationen, die darlegen, daß sie fähig sind, die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Zulassung erhalten und behalten nur Organisationen, die darlegen, daß sie fähig sind, die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen.