Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Geltungsbereich

– Geltungsbereich

Dieses Übereinkommen findet Anwendung auf die Politik und die Maßnahmen, die die Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen beschließen.