Der Generaldirektor der ESA stellt sicher, dass die einschlägigen Bestimmungen dieses Übereinkommens am Sitz, in den Niederlassungen und in den sonstigen Anlagen der Organisation angewandt werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Generaldirektor der ESA stellt sicher, dass die einschlägigen Bestimmungen dieses Übereinkommens am Sitz, in den Niederlassungen und in den sonstigen Anlagen der Organisation angewandt werden.