Die Vertragsparteien wenden die ESA-Geheimschutznormen so an, dass ein gemeinsames Schutzniveau für geheimhaltungsbedürftige Informationen gewährleistet wird.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien wenden die ESA-Geheimschutznormen so an, dass ein gemeinsames Schutzniveau für geheimhaltungsbedürftige Informationen gewährleistet wird.