Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Depositar notifiziert den Mitgliedstaaten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht sowie den Staaten, die nach beigetreten sind,

a) jede Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme und Genehmigung nach ;

b) jeden Beitritt und jeden Einspruch gegen einen Beitritt nach ;

c) den Tag, an dem dieses Übereinkommen nach in Kraft tritt;

d) jede Erklärung nach und ;

e) jede Vereinbarung nach ;

f) jeden Vorbehalt nach sowie jede Rücknahme eines Vorbehalts nach ;

g) jede Kündigung nach .

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.

Geschehen in Den Haag am 13. Jänner 2000 in französischer und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv der Regierung des Königreichs der Niederlande hinterlegt und von der jedem Staat, der am 2. Oktober 1999 Mitglied der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht war, auf diplomatischem Weg eine beglaubigte Abschrift übermittelt wird.