Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifizierung, Genehmigung oder Annahme durch die Unterzeichnerstaaten.

2. Die Ratifikationsurkunden und Notifikationen der Genehmigung oder Annahme sind bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu hinterlegen.