Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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PROTOKOLL ÜBER NICHTENTDECKBARE SPLITTER (PROTOKOLL I)

Es ist verboten, eine Waffe zu verwenden, deren Hauptwirkung darin besteht, durch Splitter zu verletzten, die im menschlichen Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können.