Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Unterzeichnungsprotokoll.

Es besteht Einverständnis darüber, daß jede Verschiedenheit in der Behandlung der Flaggen, die ausschließlich in Ansehung der Flagge erfolgt, als unterschiedliche Behandlung angesehen werden muß, die ein Übelwollen im Sinne der und 20 des Statuts über das internationale Regime der Eisenbahnen darstellt.