Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Vertragsstaaten werden alle notwendigen Anordnungen treffen, damit dem Völkerbund alle Auskünfte zugehen, um seinen Ämtern die Ausführung der Aufgaben zu ermöglichen, die ihnen hinsichtlich der Anwendung dieses Übereinkommens obliegen.