Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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: Finanzielle Mittel

Die für die Arbeit des Instituts erforderlichen finanziellen Mittel werden wie folgt aufgebracht:

a) von den assoziierten und den angeschlossenen Mitgliedern durch die Mitgliedsbeiträge;

b) von den Mitgliedern durch freiwillige Beiträge, wenn sie dies wünschen; und

c) aus etwaigen sonstigen Quellen.