Das Gemeinsame Ministerkomitee soll dieses Übereinkommen vor Ablauf des vierten akademischen Jahres nach Inkrafttreten bewerten. Der Bewertung soll eine Gesamtevaluation der Zusammenarbeit zu Grunde liegen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Gemeinsame Ministerkomitee soll dieses Übereinkommen vor Ablauf des vierten akademischen Jahres nach Inkrafttreten bewerten. Der Bewertung soll eine Gesamtevaluation der Zusammenarbeit zu Grunde liegen.