Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die allgemeine Politik der Arbeitsmarktverwaltung ist, soweit es sich um die Lenkung der Arbeitskräfte nach den offenen Stellen handelt, nach Anhörung von Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Wege der in vorgesehenen beratenden Ausschüsse festzulegen.