Die Arbeitsmarktverwaltung hat aus einem das ganze Land umfassenden System von Arbeitsämtern unter Leitung einer Zentralbehörde zu bestehen.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Arbeitsmarktverwaltung hat aus einem das ganze Land umfassenden System von Arbeitsämtern unter Leitung einer Zentralbehörde zu bestehen.