Als „zuständige Stelle“ im Sinne dieses Übereinkommens gilt entweder eine Stelle des Mutterlandes oder die oberste Zentralstelle des betreffenden Gebietes.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Als „zuständige Stelle“ im Sinne dieses Übereinkommens gilt entweder eine Stelle des Mutterlandes oder die oberste Zentralstelle des betreffenden Gebietes.