Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, eine den Bestimmungen dieses Übereinkommens mindestens gleichwertige Pflichtversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft für den Krankheitsfall einzurichten.