VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
Durch dieses Übereinkommen werden bestehende internationale Arbeitsübereinkommen oder -empfehlungen nicht neu gefasst.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
Durch dieses Übereinkommen werden bestehende internationale Arbeitsübereinkommen oder -empfehlungen nicht neu gefasst.