Schlussbestimmungen
Durch dieses Übereinkommen wird das Übereinkommen über den Mutterschutz (Neufassung), 1952, neugefasst.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Schlussbestimmungen
Durch dieses Übereinkommen wird das Übereinkommen über den Mutterschutz (Neufassung), 1952, neugefasst.