Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regelmässige Überprüfung

Jedes Mitglied hat in Beratung mit den repräsentativen Verbänden der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer regelmäßig zu prüfen, ob es zweckmäßig ist, die Dauer des in erwähnten Urlaubs zu verlängern oder den in erwähnten Betrag oder Satz der Geldleistungen anzuheben.