Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Es sind Statistiken der Arbeitskosten für bedeutende Wirtschaftszweige zusammenzustellen. Soweit möglich müssen diese Statistiken mit den Daten über die Beschäftigung und die Arbeitszeit (tatsächlich geleistete Stunden oder bezahlte Stunden) des gleichen Erfassungsbereichs im Einklang stehen.