Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wenn dies nach Beratung mit den maßgebenden Verbänden, soweit solche Verbände bestehen, angebracht erscheint, hat die zuständige Stelle einen Jahresbericht über das Funktionieren der in diesem Übereinkommen vorgesehenen Verfahren herauszugeben.