In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck „maßgebende Verbände“ die maßgebenden Verbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die im Genuß der Vereinigungsfreiheit stehen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck „maßgebende Verbände“ die maßgebenden Verbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die im Genuß der Vereinigungsfreiheit stehen.