Die Leistung an Hinterbliebene hat in einer regelmäßig wiederkehrenden Zahlung zu bestehen, die berechnet wird
a) nach den Bestimmungen von oder , wenn Arbeitnehmer oder Gruppen der erwerbstätigen Bevölkerung geschützt sind;
b) nach den Bestimmungen von , wenn alle Einwohner oder die Einwohner, deren Mittel während der Dauer des Falls vorgeschriebene Grenzen nicht übersteigen, geschützt sind.
