Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Leistung an Hinterbliebene hat in einer regelmäßig wiederkehrenden Zahlung zu bestehen, die berechnet wird

a) nach den Bestimmungen von oder , wenn Arbeitnehmer oder Gruppen der erwerbstätigen Bevölkerung geschützt sind;

b) nach den Bestimmungen von , wenn alle Einwohner oder die Einwohner, deren Mittel während der Dauer des Falls vorgeschriebene Grenzen nicht übersteigen, geschützt sind.