Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jedes Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, wirksame Maßnahmen zur sofortigen und vollständigen Abschaffung der in dieses Übereinkommens bezeichneten Zwangs- oder Pflichtarbeit zu ergreifen.