Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der gedeckte Fall hat den Verdienstentgang im Sinne der innerstaatlichen Gesetzgebung zu umfassen, der sich daraus ergibt, daß eine geschützte Person, welche arbeitsfähig und arbeitsbereit ist, keine zumutbare Beschäftigung zu erlangen vermag.