Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die in bezeichneten Leistungen sind im gedeckten Fall mindestens den geschützten Personen zu gewährleisten, wenn sie oder die für sie Unterhaltspflichtigen eine zur Vermeidung von Mißbräuchen als notwendig erachtete Wartezeit erfüllt haben.