Arbeitnehmern in landwirtschaftlichen Betrieben und in verwandten Tätigkeiten ist nach einer gewissen Dauer ununterbrochenen Dienstes bei demselben Arbeitgeber ein bezahlter Jahresurlaub zu gewähren.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Arbeitnehmern in landwirtschaftlichen Betrieben und in verwandten Tätigkeiten ist nach einer gewissen Dauer ununterbrochenen Dienstes bei demselben Arbeitgeber ein bezahlter Jahresurlaub zu gewähren.